Unfallgutachten
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Das Gutachten ist kein Automatismus. Es wird nur angefertigt, wenn einer es einer der am Unfall Beteiligten – oder deren Versicherung – in Auftrag gibt. Das Gutachten legt die Schäden dar und listet auf, auf welchen Wert sie sich belaufen. Auf diese Weise sind auch die nicht offensichtlichen Schäden dokumentiert. Mit dem Gutachten kann also nicht nur die Schadensregulierung starten. Es dient ebenso als Beweis für die Schäden aus dem Unfall.
Wir untersuchen Ihr Unfallfahrzeug gründlich und kalkulieren anhand unsere Beobachtungen die Höhe der Reparaturkosten, die zur Behebung des Schadens nötig sind, ebenso wie den verbliebenen Wert des Unfallfahrzeugs. Die Berechnung wird in einem ausführlichen Unfallgutachten dokumentiert. Dieses dient nicht nur als stichhaltige Grundlage für die Erstattung des Reparaturaufwands durch die gegnerische Versicherung. Das Schadensgutachten kann – anders als ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt – durch seine beweissichernde Funktion auch bei eventuellen Streitigkeiten vor Gericht eingesetzt werden und so die Schuldfrage klären.
Unsere Gutachter stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung, Qualifikationen und Know-how während der kompletten Abwicklung des Haftpflichtschadens beratend zur Seite. Mit einem zertifizierten Unfallgutachten können Sie sicher sein, dass Sie bei der Schadensregulierung auch wirklich zu Ihrem Recht kommen.