Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag

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Den so genannten Kostenvoranschlag werden Sie bereits von normalen Verschleißreparaturen und Wartungsarbeiten in der Werkstatt kennen. Es handelt sich hierbei um eine verbindliche Zusage darüber, einen Auftrag zu einem festgelegten Preis auszuführen. Der Kostenvoranschlag bezieht sich dabei also immer auf ein bestimmtes Unternehmen – eben jenes, das ihn erstellt hat und das in der Regel auch die Reparatur ausführt.

Es muss grundsätzlich zwischen einem unverbindlichen und dem verbindlichen Kostenvoranschlag unterschieden werden. Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag die tatsächlich entstandenen Kosten den Voranschlag um ein gewisses Maß überschreiten dürfen (in der Regel maximal 20 %), während bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag die prognostizierten Kosten genau eingehalten werden müssen. Das Risiko liegt also bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag zumindest teilweise auf der Seite des Kunden, bei der verbindlichen Variante dagegen auf der Seite der Werkstatt.

Wichtig zu wissen: Inwieweit der gesetzte Betrag bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag überschritten werden darf, kommt auf die Komplexität des Schadens an. Hier gilt: Je komplexer der Schaden ausfällt, desto größer darf die Abweichung sein.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag zur Schadensabwicklung aus?

Generell empfiehlt sich die Schadensabwicklung mittels Kostenvoranschlag nur bei kleineren Schäden. Der Geschädigte sollte sich wenigstens etwas mit der Materie auskennen und über seine Rechte und Pflichten informiert sein, insbesondere was die Gewährleistung und eventuelle Schadenersatzansprüche betrifft. Zudem ist mit der regulierenden Versicherung zunächst die Übernahme der Kosten für den Kostenvoranschlag zu klären, das Ganze in schriftlicher Form.

Die Kosten für das Anfertigen eines Kostenvoranschlags

Ob für einen Kostenvoranschlag eine Vergütung berechnet wird, hängt von der jeweiligen Werkstatt ab. Mittlerweile sind viele Betriebe dazu übergangen, für das Anfertigen von Kostenvoranschlägen, denen kein konkreter Reparaturauftrag folgt, eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Im Gegensatz zur Erstellung eines Gutachtens bewegt sich die Vergütung für einen Kostenvoranschlag meist im zweistelligen Bereich, üblicherweise zwischen 50.- und 100.- Euro. Teilweise berechnen Werkstätten die Gebühr eines Kostenvoranschlags aber auch in Relation zur Schadenshöhe, hier sind etwa 10 % der ermittelten Summe üblich.

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